Ratgeber und Tipps für Hausverloser

Inspiriert durch den medialen Hype rund um das Thema „Hausverlosung“, kommen Schritt für Schritt immer mehr Verlosungsobjekte ans Tageslicht. Spielen Sie selbst seit geraumer Zeit mit dem Gedanken eines Ihrer Objekte zu verlosen? Hausverlosung-online.at hat für Sie die wichtigsten Fakten zum Thema „Hausverlosungen“ recherchiert, übersichtlich zusammen gefasst und mit einer Brise Persönlichkeit verfeinert. Unsere Rubrik „Ratgeber für Hausverloser“ soll Ihnen wichtige Tipps zu diesem Thema bieten. Selbstverständlich ersetzt unser Ratgeber keine juristische Person, wie zum Beispiel ein Notar.

Letztes Update: 16. März 2009

Inhaltsverzeichnis

(klicken Sie auf das Thema, um direkt zur Textpassage zu springen)

Wichtige Fragen und Tipps bei privaten Hausverlosungen:
-> Die erste und wichtigste Adresse bei einer Hausverlosung ist der Notar
-> Warum möchten Sie Ihr Objekt über den Weg der Hausverlosung verkaufen?
-> Besteht eine Belastung auf das verlosende Objekt?
-> Wer übernimmt die Kosten der Grundbucheintragung und der Grunderwerbsteuer?
-> Wie hoch ist der Schätzwert des zu verlosenden Objekts?
-> Besitze ich einen Energieausweis für das zu verlosende Objekt?
-> Beachten Sie bei einem Hausverkauf unbedingt die Spekulationsfrist von 10 Jahren
-> Achtung: die Gewinnsteuer müssen Sie auf jeden Fall bezahlen!
-> Wie errechne ich den Preis und die Anzahl der aufgelegten Lose?
-> Wie vermarkte ich meine Hausverlosung am besten?
-> Wie kann ich mich von der Konkurrenz abheben?
-> Wichtige Hinweise zum Schluss

Die erste und wichtigste Adresse bei einer Hausverlosung ist der Notar

Den wichtigsten Tipp gleich vorweg. Sollten Sie wirklich mit dem Gedanken spielen, eine Hausverlosung in die Tat um zu setzen, dann ist ein Notar die erste und wichtigste Adresse für Sie. Der Notar ist als juristische Person befähigt Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen. Er kennt die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Thema „Hausverlosung“ und kann Sie professionell beraten. Der Notar ist Treuhänder und Verwalter des Treuhandkontos für alle Loseinzahlungen, ebenso muss der Notar die Ziehung des Gewinners überwachen und notariell beglaubigen.

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Warum möchten Sie Ihr Objekt über den Weg der Hausverlosung verkaufen?

Welche Gründe bewegen Sie dazu, diese doch eher ungewöhnliche Variante des Hausverkaufs zu wählen? Zugegeben, die Idee ist sehr originell und einige sind der Meinung, dass sofern genug Interesse am Kauf der Lose besteht, die private Hausverlosung rascher von statten geht, als der Klassiker, nämlich über einen Makler.

Trotzdem werden Sie diese Frage mehr als einmal beantworten müssen, umso wichtiger ist es sich mit dieser Frage ernsthaft auseinander zu setzen. Der Loskäufer möchte nachvollziehen können, warum Sie das Objekt zur Verlosung anbieten. Auch bei sehr persönlichen Motiven, kann gerade dieser Umstand dafür sorgen, dass sich Interessenten aus diesem Grund für Ihr Los entscheiden.

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Besteht eine Belastung auf das verlosende Objekt?

Ist das zu verlosende Objekt durch eine Hypothek belastet? Gibt es Gläubiger oder mehrere Besitzer des Objekts? Ein Grundbuchauszug gibt Klarheit darüber ob Belastungen auf das Haus vorhanden sind. Bevor Sie überhaupt daran denken Ihr Objekt zu verlosen, müssen diese wichtigen Fragen im Vorfeld geklärt werden.

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Wer übernimmt die Kosten der Grundbucheintragung und der Grunderwerbsteuer?

Bei einem klassischen Verkauf über einen Makler übernimmt normalerweise der Käufer des Objekts die Gebühren von 1% des Kaufpreises für die Grundbucheintragung und die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5%.

Doch wie ist das bei einer privaten Hausverlosung? Die Familie in Kärnten, welche die erste private Hausverlosung in Jänner 2009 durchgeführt hat, gingen mit gutem Beispiel voran und haben alle Kosten die auf den neuen Besitzer zukommen bereits in die Gesamtsumme aller verkauften Lose miteinkalkuliert und diese anschließend übernommen. Selbstverständlich könnte man über die Teilnahmebedingungen dem Loskäufer darauf hinweisen, dass diese Kosten von ihm bei einem Gewinn zu übernehmen wären, allerdings hält hausverlosung-online.at diese Variante als wenig erfolgversprechend. Es wäre besser diese, bei der Übergabe anfallenden Kosten, gleich in den Lospreis einzubeziehen, um den Gewinner nicht finanziell zu überfordern.

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Wie hoch ist der Schätzwert des zu verlosenden Objekts?

Haben Sie das Objekt von einem Sachverständigen schätzen lassen? Das ist wichtig, denn bei der ersten Verlosung im Jänner 2009 hat sich herausgestellt, dass das österreichische Justizministerium ein Urteil bei einem privaten Glücksspiel nach Paragraf 168 Strafgesetzbuch mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe vollstrecken könnte, sofern das zu verlosende Haus weniger Wert besitzt, als die Einnahmen der Verloser durch die private Lotterie. Es ist also wichtig ein aktuelles Gutachten über den Wert des Objekts zu besitzen.

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Besitze ich einen Energieausweis für das zu verlosende Objekt?

Mittlerweile ist es auch in Österreich für den Verkäufer eines Hauses verpflichtend einen Energieausweis über das zu verlosende Objekt zu besitzen. Dieser gibt Aufschluss über den tatsächlichen Energie-Aufwand. Diese Information ist für den Loskäufer wichtig, um eine ungefähre Ahnung zu bekommen, in welcher Höhe sich die laufenden Betriebskosten bewegen.

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Beachten Sie bei einem Hausverkauf unbedingt die Spekulationsfrist von 10 Jahren

Wird ein zu verlosendes Objekt innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb weiterverkauft, muss der Verkaufserlös im Rahmen der Einkommensteuer versteuert werden. Gemeint ist die Spekulationsfrist von 10 Jahren. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Eigentümer mindestens 2 Jahre seinen Hauptwohnsitz an der erworbenen Adresse hat.

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Achtung: die Gewinnsteuer müssen Sie auf jeden Fall bezahlen!

Da es sich bei der privaten Hausverlosung um ein Glückspiel handelt, müssen in jedem Fall die 12% Gewinn Steuer an das Finanzamt bezahlt werden. Als Basis für die Besteuerung wird der Gesamtpreis aller aufgelegten Lose hinzugezogen. Die Fälligkeit der Besteuerung hängt vom Tag ab, wo das erste Los verkauft wird, denn bereits am 20. Tag des Folgemonats wird dieser Betrag beim Finanzamt fällig.

Beispiel:
Sie verkaufen am 5. Juni das erste Los Ihrer privaten Hausverlosung um 100,- Euro. Dann wäre am 20. Juli die 12% Gewinnsteuer, bemessen an der Gesamtauflage der Lose (z.b. 10.000 Stück), fällig. In diesem Beispiel wären das immerhin 120.000,- Euro. Diese Steuer wäre in jedem Fall fällig, auch wenn die Verlosung aus Mangel an verkauften Losen gar nicht statt findet.

Aus diesem Grund haben sich mittlerweile einige Hausverloser dazu entschlossen, zuerst eine Art Vorregistrierung anzubieten und wenn sich bei dieser Registrierung genügend Interessenten melden startet der tatsächliche Verkauf der Lose. Natürlich ist dies keine Garantie, dass man anschließend auch alle Lose verkauft, jedoch lässt sich durch diesen Vorgang abschätzen, ob sich das Haus überhaupt auf diese Art verkaufen bzw. verlosen lässt.

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Wie errechne ich den Preis und die Anzahl der aufgelegten Lose?

Bei der Errechnung eines realistischen Lospreises und dessen Auflage müssen einige Kosten mit einbezogen werden. Da wären die Kosten des Notars, ein Gutachten über den Schätzwert des Hauses, ein Webauftritt im Internet und die damit verbundenen Werbekosten, die Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragung des neuen Besitzers, ein Energieausweis mit einer Aufstellung des Energieaufwands für das Objekt, die Kosten für das eingerichtete Treuhandkonto inkl. anfallenden Bankspesen, sowie die Verlosung selbst. Es gibt mit Sicherheit noch mehr Kostenstellen die hausverlosung-online.at nicht in Betracht gezogen hat. Ihr hinzugezogener Notar kann Ihnen bestimmt alle Aufwände genau benennen.

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Wie vermarkte ich meine Hausverlosung am besten?

Zwar sind aktuell Hausverlosungen in aller Munde und auch Medien brennen auf neue tolle Stories rund um das Thema „Hausverlosung“. Trotzdem kann man davon ausgehen, dass es spätestens nach der 10. privaten Hausverlosung seitens der Medien ruhiger werden wird. Mit Sicherheit werden auch noch dann ab und zu sogenannte „Sahnestückchen“ herausgepickt werden, aber im Großen und Ganzen ist nicht damit zu rechnen eine gratis Promotion über die Medien zu erhaschen.

Es geht also nicht nur darum eine gute Webseite zu besitzen, auf welcher Sie Ihre Hausverlosung perfekt präsentieren, sondern auch darum Besucher auf Ihre Hausverlosung-Webseite zu leiten, damit diese Notiz von Ihrem privaten Glücksspiel nehmen. Die meisten Besucher und potentielle Loskäufer für Ihre Webseite werden Sie von Suchmaschinen bekommen, insbesondere von Google.

Geben Sie bei Google.at den Suchbegriff „Hausverlosung“ ein und überprüfen Sie die ersten zehn Treffer, denn die Interessenten werden genau diesen Weg einschlagen um in Erfahrung zu bringen ob es aktuell für sie interessante Hausverlosungen gibt. Es kann sehr zeit- und kostenintensiv sein mit der eigenen Webseite, bei Google unter die Top 10 mit einem guten Suchbegriff aufzuscheinen. In Ihrem speziellen Fall, könnte es von Vorteil sein mit einem höheren Werbebudget nach Werbemöglichkeiten unter den TOP 5 zu suchen und gegeben falls zu buchen, oder direkt mit „Google Adwords“ zu bestimmten Suchbegriffen wie „Hausverlosung“ zu werben.

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Wie kann ich mich von der Konkurrenz abheben?

Im 4. Quartal als der Hype um Hausverlosungen in Österreich ausgelöst wurde, gab es definitiv mehr Nachfrage nach Losen, als zu Verfügung stehende Hausverlosungen. Mittlerweile hat sich der Hype gelegt und auch das Angebot an zu verlosenden Objekten hat deutlich zugenommen. Vor allem seitdem die erste private Hausverlosung im Jänner 2009 reibungslos über die Bühne gegangen ist.

Natürlich stellt man sich als Hausverloser die Frage, wie man sich von der breiten Masse abheben kann. Hausverlosung-online.at hat sich diesbezüglich für Sie Gedanken gemacht und einige wichtige Fakten für Sie zusammen gefasst.

  1. Eine übersichtliche Webseite, die dem Besucher die Möglichkeit bietet, alle wichtigen Fakten und Daten auf einen Blick zu lesen.
  2. Fotos von dem zu verlosenden Objekt, auch Aufnahmen von Außen, und diese nicht zu klein und in guter Qualität.
  3. Nennen Sie einen plausiblen Grund warum Sie das Objekt verlosen möchten.
  4. Übernehmen Sie alle Kosten die durch die Übergabe an den Gewinner aufkommen werden.
  5. Verheimlichen Sie nichts! Zeigen Sie den potentiellen Loskäufern, dass Sie nichts zu verbergen haben und geben Sie bekannt wie hoch zum Beispiel die Betriebskosten sind.
  6. Falls Sie eine Bearbeitungsgebühr bei nichtzustande kommen der Lotterie dem Loskäufer verrechnen, weisen Sie den Besucher auf Ihrer Webseite direkt darauf hin wie hoch diese Gebühr ist.
  7. Geizen Sie nicht an der Werbung für Ihre Hausverlosung, diese Investition entscheidet maßgeblich über das Zustandekommen der Verlosung.
  8. Je persönlicher Sie Ihren Webauftritt gestalten, desto ehrlicher wirkt dieser auf Ihr Gegenüber. Dies schafft Vertrauen.

Hausverlosung-online.at hofft Ihnen bei Ihrer Entscheidung eine Hausverlosung durchzuführen mit gutem Rat und Tipps zur Seite zu stehen. Diese Rubrik wird stetig erweitert, sobald es neue Informationen zu diesem Thema gibt. Wie auch schon zu Beginn erwähnt, bei tatsächlichem Interesse an einer Hausverlosung besuchen Sie bitte eine dafür vorgesehene juristische Beratungsstelle.

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Wichtige Hinweise:

Alle auf hausverlosung-online.at geschriebenen Texte sind nicht (!) rechtsverbindlich. Für Rechtsauskünfte wenden Sie sich bitte direkt an eine juristische Person wie z.B. ein Notar. Hausverlosung-online.at hat alle veröffentlichten Inhalte mit viel Sorgfalt geschrieben und recherchiert, trotzdem können Fehler und Irrtümer nicht ausgeschlossen werden.

Hausverlosung-online.at möchte ausdrücklich Daraufhinweisen, dass der komplette Inhalt auf dieser Webseite geistiges Eigentum von „hausverlosung-online.at, Roman Pustina“ ist. Es ist nicht gestattet den Inhalt, auch nicht Auszugsweise, über andere Medien wie z.B. andere Webseiten, Nachrichten Dienste, Blogs, gedruckte Medien oder ähnlichem ohne schriftliche Genehmigung zu Veröffentlichen.

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